Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat als Online-Tool einen Corona-Impfcheck entwickelt. Hier können Sie zunächst prüfen, ob für Sie aktuell eine weitere Coronaschutzimpfung sinnvoll ist:
Corona-Impf-Check
Aktuell führen wir die Impfungen je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe und Alter der Impflinge mit dem Biontech- oder Moderna-Impfstoff (letzterer nur für Personen älter als 30 Jahre) durch. Beides sind in etwa gleichwertige mRNA-Impfstoffe.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich am 18. August 2022 für eine zweite Corona-Auffrischimpfung (2. Booster) für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen aus. Für Menschen ab 60 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche (frühestens 3 Monate nach der 1. Boosterimpfung) sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen (frühestens 6 Monate nach der 1. Boosterimpfung) soll es eine zweite Boosterimpfung geben. Termine können auch weiterhin bei uns vereinbart werden. Durch eine empfohlene (weitere) Auffrischimpfung mit den verfügbaren Impfstoffen wird in den indizierten Personengruppen weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe erzielt.
Wir verwenden seit Oktober 2022 gemäß Empfehlung der STIKO (vom 20.9.22) für Boosterimpfungen ausschließlich die neuen Omikron-Impfstoffe (BA.4/5). Bei diesem Impfstoff besteht eine verbesserte Wirksamkeit gegen die aktuell verbreiteten Virusvarianten.
Für immungesunde Personen im Alter von < 60 Jahren, die bereits 3 immunologische Ereignisse hatten (davon mind. 1 Impfstoffdosis), empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfung nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.
Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung plus SARS-CoV-2-Infektion), wird vorerst generell keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der persönlichen Gefährdung kann individuell entschieden werden, ob eine weitere Impfung indiziert ist. Dies kann insbesondere aufgrund einer im Alter zu beobachtenden nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) bei hochbetagten Personen in Frage kommen.
Unabhängig davon sollen weiterhin alle Personen ab 12 Jahren frühestens 3 Monate nach Impfabschluss die erste Booster-Impfung bekommen.
Wichtig ist immer noch, dass Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff der Fa. Johnson erhalten haben nun zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff benötigen, um als geboostert zu gelten. Die erste Auffrischung kann bereits nach 4 Wochen erfolgen, die Boosterimpfung dann nach weiteren 3 Monaten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zur Impfung zwingend von einem Elternteil/Erziehungesberechtigten begleitet werden. Zudem müssen Aufklärungs- und Einwilligungsbogen ausgefüllt und unterschrieben zur Impfung mitgebracht werden.
Die Anmeldung sollte per Email (dies vereinfacht die Organisation) und in Ausnahmefällen per Anrufbeantworter (Tel. 21035) erfolgen. Bitte sehen Sie von Nachfragen und Anmeldungen per Telefon ab, da dies unsere Erreichbarkeit für dringende Anliegen erheblich beeinträchtigt. Wir melden uns schnellstmöglich bezüglich der Terminabsprache bei Ihnen zurück. Anmelden können sich ausschließlich Patientinnen und Patienten, die hausärztlich in unserer Praxis bekannt sind. Wenn Sie Ihre letzte COVID-Impfung nicht von uns bekommen haben, geben Sie das Datum und den Impfstoff bitte bei der Anmeldung zur Boosterimpfung an.
Verwenden Sie bitte diese Email-Adresse:
Wir werden Sie spätestens einen Tag (in der bereits Regel aber einen Tag nach Ihrer Anmeldung) vor dem geplanten Impftermin kontaktieren. Planen Sie bitte ein, dass ca. 3-6 Wochen nach der Erstimpfung mit Biontech die Zweitimpfung erfolgen soll.
Nur den Anamnese- und Einwilligungsbogen sollten Sie später ausdrucken und (bei Erstimpfung) zur Impfung mitbringen (Bitte nicht per Mail zusenden). Alternativ stellen wir Ihnen die Unterlagen im Rahmen der Impfung in unserer Praxis zur Verfügung.
Auch digitale Impfzertifikate stellen wir aus. Wer bei uns geimpft wurde, benötigt zur Ausstellung keinen Impfpass, da die Impf-Daten vollständig aus unserer Praxissoftware übernommen werden. Patientinnen und Patienten, die Ihre Impfung im Impfzentrum erhalten haben, bekommen ihr digitales Impfzertifikat automatisch auf dem Postweg vom Impfzentrum zugesandt. Patientinnnen und Patienten unserer Praxis, die an anderen Stellen geimpft wurden, können unter Vorlage des Impfdokumentes bei uns ebenfalls das digitale Impfzertifikat erhalten.
aktualisiert am 15. Februar 2023